Was tun, wenn Ihr Kunde nicht bezahlt?
1. Klären Sie die Ursachen

Selbstverständlich wollen Sie so schnell wie möglich Ihr Geld. Wenn Sie aber Ihren Kunden behalten wollen oder ihn zu einer schnellen Zahlung motivieren könnten, lohnt sich ein telefonisches oder sogar persönliches Gespräch mit ihm über die Gründe, warum er nicht bezahlt.

a) Hat Ihr Kunde die Rechnung einfach übersehen?

Dann vereinbaren Sie einen kurzfristigen Zahlungstermin und falls er diesen nicht einhält, machen Sie konsequent bei Punkt 3 weiter.

b) Ist Ihr Kunde nicht zufrieden?

Beheben Sie berechtigte Reklamationen durch Nachbesserung oder einen Preisnachlaß. Bestehen Sie im übrigen darauf, daß die (eventuell reduzierte) Rechnungssumme umgehend bezahlt wird.

c) Ist Ihr Kunde finanziell gerade etwas knapp?

Lassen Sie sich nicht zu lange vertrösten! Vereinbaren Sie entweder realistische Raten (und Fälligkeit des gesamten Restes bei Rückstand mit einer Rate), mit denen Ihre Forderung in überschaubarer Zeit beglichen wird. Die Nichtzahlung einer Rate ist ein Alarmzeichen! Lassen Sie sich ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung geben (ersetzt ein Urteil). Im schlimmsten Fall kann ein rechtzeitiger Insolvenzantrag Ihr Geld vielleicht noch retten.
2. Mahnung?

Wenn der Schuldner die Zahlungsaufforderung tatsächlich erhalten hat, muss er nach der zum 1.01.2002 erneut geänderten Rechtslage innerhalb von 30 Tagen bezahlen, sonst schuldet er danach auch ohne Mahnung zusätzlich hohe Verzugszinsen und Verzugskosten (z.B. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Da dies bei Verbrauchern nur gilt, wenn sie auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurden, und von Schuldnern ohnehin oft bestritten wird, dass sie die Rechnung überhaupt erhalten haben, empfehlen wir vorbeugend eine Mahnung schon vor Ablauf der 30-Tage-Frist.

Ab 1.01.2002 ist der Verzugszinssatz für Verbraucher 5 % höher als der Basiszinssatz und für Unternehmer sogar 8 % höher als der Basiszinssatz.


3. Rechtliche Schritte

Sie können entweder selbst einen Mahnbescheid beantragen (was gewisse Rechtskenntnisse voraussetzt) oder Ihre Forderung einklagen (lassen). Die Kosten dafür müssen Sie zunächst verauslagen. Sie erhalten Sie erstattet, wenn Sie gewinnen und der Gegner nicht insolvent ist.