Urheberrecht
Das Urheberrecht ist dafür geschaffen, das ausschließliche Recht des Schöpfers an seinem persönlichen, geistigen Werk, seien es Werke der bildenden Kunst, Text, Musik, Komposition, Film, Foto oder Computerprogramm, zu schützen. Eine weitere, ebenbürtige Aufgabe des Gesetzes ist es, die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke zu ermöglichen. Oftmals wird der englische Ausdruck „Copyright“ genutzt. Dieser Begriff beleuchtet gerade die andere Seite des Urheberrechts, nämlich die „Kopierrechte“. Das Gesetz geht eben im Grundsatz auch davon aus, dass das Werk nicht im Elfenbeinturm verstaubt, sondern vervielfältigt, aufgeführt, gespielt oder ausgestellt wird.
In Deutschland entsteht das Urheberrecht des Schöpfers bereits im Schöpfungsakt. Anders als im amerikanischen Recht braucht das Werk auch keinen Urhebervermerk zu tragen. Das Urheberrecht ist an sich, abgesehen vom Erbfall, nicht übertragbar. Der Urheber kann nur Nutzungsrechte vergeben, ein möglicher Nutzer nur Nutzungsrechte erwerben. Diese können den Urheber von der weiteren Nutzung ausschließen. Das Urheberrecht verbleibt jedoch beim Schöpfer.
Oftmals kann es für den Urheber/Nutzungsberechtigten Sinn machen, zusätzlichen Schutz herbeizuführen, zum Beispiel durch eine Markenanmeldung, durch Geschmacksmusterschutz oder durch andere Maßnahmen.
Die Aufgaben des Rechtsanwaltes sind vielschichtig: Ganz besondere Sorgfalt ist für alle Verträge, die die Übertragung von Nutzungsrechten regeln, geboten, gleichgültig ob es sich um einen Lizenzvertrag, Verlagsvertrag, Verlagsschein, Herausgebervertrag, Software-Entwicklungs-Vertrag, Merchandising-Vertrag, Bandübernahmevertrag oder Arbeitsvertrag mit kreativen Bezügen handelt. Die Wirtschaft lebt vom Austausch der Waren, Dienstleistungen und Rechte. Im Urheberrecht muss mit größter Sorgfalt bedacht werden, welche Rechte an wen und in welcher Form zu welchen Konditionen übertragen werden. Unklare vertragliche Regelungen und der leichtfertige Umgang mit Urheber- und Nutzungsrechten führen zu Streitigkeiten, welche oftmals erst durch das Gericht entschieden werden.
In den Medien, aber vor allem bei der Gestaltung von Werbung kommt es immer wieder zu Verletzungen des Urheberrechts, zu „Bilderklau“ und „Musikdiebstahl“. Die Verteidigung der Urheberrechte und Nutzungsrechte ist daher eine zentrale Aufgabe. Wird ein Foto unberechtigt kopiert, ein Kunstwerk für die eigene Werbung eingesetzt, Filmsequenzen oder Kompositionen unberechtigt genutzt oder Musikstücke zur Vertonung ohne Lizenz eingesetzt, so wird der Rechtsanwalt in der Regel wie folgt vorgehen:
Ermittlung der Grundlage, Sichtung der Verträge und Beurteilung der Urheberrechte / Nutzungsrechte. Sind die Grundlagen geklärt und steht fest, dass die Rechte des Nutzungsberechtigten verletzt sind, entscheidet der Auftraggeber ob und wie weiter vorgegangen wird. Die Urheberrechte sind sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich geschützt. In Betracht kommen also sowohl eine Strafanzeige, wie auch der Zivilrechtsweg.