Anwaltsliste


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2. Anwaltstreffen April 2001 Berlin
1. Anwaltstreffen März 2000 Hamburg


2. Listentreffen der Anwaltsliste in Berlin im April 2001

von Ralf Burmester, Rechtsanwalt


Die Sicherheit der Systeme und insbesondere die vertrauliche Behandlung der Anliegen der Mandanten standen auch beim 2. Listentreffen, das vom 23. bis 25. April 2001 in Berlin statt fand, im Vordergrund. Organisiert hat das Treffen die Rechtsanwaltskammer Berlin. Gekommen waren 30 der rund 550 Mitglieder der Anwaltsliste. Parallel zur Veranstaltung in Berlin haben sich am Freitag Abend ein paar Mitglieder der Liste in Köln getroffen, denen der Weg nach Berlin zu weit war.

Die Anwaltsliste ist eine für die Teilnehmer kostenlose Mailingliste (Anmeldung: e-Mail an anwalt-request@listserv.mantis.de). Die Mitglieder sind über ganz Deutschland verstreut, einige Teilnehmer kommen auch aus dem außereuropäischen Ausland. Die weiteste Anreise hatte diesmal Rechtsanwalt Garbrecht, der in Singapur arbeitet.

Das Treffen in Berlin war von freundschaftlicher Kollegialität geprägt, von der Bereitschaft, sein Know-how zu teilen und weiterzugeben. Auftakt des Listentreffens am Freitag war ein Empfang im Büro der Rechtsanwälte Jede am Kurfürstendamm.

Der Sonnabend war Seminartag: Einen sehr angenehmen Rahmen boten die gerade erst bezogenen neuen Räumen des Deutschen Anwalts Insituts und der Berliner Rechtsanwaltskammer in der Littenstrasse, die ihre Räume für die Vortragsveranstaltungen und die Versammlung der Anwaltsliste zur Verfügung gestellt hatten. Rechtsanwältin Sabine Seip, Vizepräsidentin der RAK Berlin und Christian Sagawe aus Hamburg, der Organisator der Liste, begrüßten Teilnehmer und Referenten.

Patentanwalt Axel Horns aus München hat es einmal mehr verstanden, mit einem interessanten und informativleicht verständlichiertes leichtverständlich zu vermitteln. Sein Thema war Sichere elektronische Kommunikation der Anwaltskanzlei - praktische Anwendung von Verschlüsselungsprogrammen und praktische wie rechtliche Tücken. Ausgehend von den Wegbereitern der Kryptografie – Phil Zimmermann und Werner Koch – stellte Herr Horns die derzeit gebräuchlichen Verschlüsselungsverfahren vor und beschrieb ihre Vor- und Nachteile. Das von Phil Zimmermann entwickelte Programm PGP bietet nach Ansicht von Herrn Horns derzeit die praktikabelste Lösung zur Verschlüsselung. Es seien aber weitere, viel versprechende Systeme in der Entwicklung, darunter beispielsweise das System GNUPG (www.gnupg.de). Herr Horns hat in seinem Vortrag die Angriffspunkte für die Datenverarbeitung im Anwaltsbüro überzeugend - und nachvollziehbar - dargestellt und eindringlich vor den Gefahren der Wirtschaftsspionage gewarnt. Es gebe riesige Abhöranlagen, in denen alle erreichbaren Kommunikationsdaten gefiltert würden. In diesem Zusammenhang werde immer wieder das US-amerikanische Lauschprojekt Echelon genannt.

Herr Horns machte deutlich, dass es staatlich wenig Interesse gebe, es Privaten oder Unternehmen zu ermöglichen ihre Systeme wirkungsvoll abzusichern, insbesondere eine abhörsichere Kommunikation zu betreiben. Dies ist jedoch für die Privatsphäre ebenso unabdingbar, wie für die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Die Anwälte, Rechts- wie Patentanwälte müssten sich ihrer Schlüsselposition bewusst werden. Sie sollten sich für die Verwendung von Verschlüsselungssysteme einsetzen und so versuchen, die Kryptografiesysteme in der Gesellschaft durchzusetzen.

Das Thema der Rechtsanwälte von Herget und Soccol zum Thema Domainmediation - die Lösung für Kennzeichenkonflikte bei .de-Domains? beleuchtete die aktuelle Situation bei Domainstreitigkeiten, wie sie derzeit häufig vorkommen und untersuchte den Ansatz der Mediation in diesem Bereich. In der sich anschliessenden Diskussion zeigte sich schnell, dass die Mediation bei Domainstreitigkeiten wohl nur bei sehr wenigen, ausgewählten Verfahren sinnvoll eingesetzt werden kann. Gleichwohl wäre ein vereinfachtes und kostengünstiges Schiedsverfahren für .de Domains, ähnlich der Verfahren bei der WIPO oder ICANN für .com, .org oder .net Domains wünschenswert.

Rechtsanwalt Niko Härting zeigte in seinem Beitrag Fernabsatzgesetz die Verpflichtungen aller Anbieter auf, die ihre Leistungen nicht unmittelbar "an den Mann" bringen. Neben dem vielfach diskutierten Rücktrittsrecht von zwei Wochen dürften in der Praxis insbesondere die vielfachen Informationspflichten Probleme bereiten. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl formalisierter Hürden aufgestellt, die entweder technisch kaum zu erfüllen seien, oder aber einen schlichten Kauf nach Katalog erheblich komplizierten. In der anwaltlichen Beratung ergeben sich daraus eine Vielzahl von "Fallstricken".

Zum Thema Listenselbstverständnis und Teilnahmebeschränkung ergab sich eine lebhafte Diskussion. Die Listenmitglieder waren sich schnell einig, dass es bei der bisherigen, offenen Haltung bleiben soll. Die Moderatoren Sagawe und Petersen werden weiterhin neue Mitglieder nach individueller Selbstvorstellung zur Mailingliste zulassen, wenn sich ein enger Bezug zur Rechtsanwaltschaft ergibt.

Um die Anzahl der Mails und deren Länge zu begrenzen wird vorgeschlagen, dass in der Betreffzeile zuerst das Rechtsgebiet (Bsp. ErbR) genannt wird. Die aktuelle Antwort sollte stets oben stehen und der Text der Ausgangsmeldung, gegebenenfalls auf die Essentials verkürzt, danach. Die Verwendung eines Footers mit den Kommunikationsangaben ist eine weitere Erleichterung.

Zudem wurde die Einrichtung einer Home-Page angeregt. Dazu ist aber zwingend die Mithilfe weiterer Listenteilnehmer erforderlich. Für die Einzelheiten verweise ich auf das Mail von Christian Sagawe vom 27. März 2001.

Schon heute stellt die nicht nur ehrenamtliche, sondern insbesondere absolut kostenlose Betreuung der Liste für die Moderatoren Sagawe und Petersen eine erhebliche zeitliche Belastung dar, wofür sich die Listenteilnehmer herzlich bedanken.

Die Abschlussveranstaltungen des Treffens waren ein sehr schönes Abendessen im Restaurant Podewill und am Sonntag Morgen ein gemeinsames Frühstück, dass Gelegenheit zu einem abschliessenden Erfahrungsaustausch bot - und letztlich unserer Organisatorin, Rechtsanwältin Sabine Seip für die perfekte Organisation zu danken.


1. Listentreffen der Anwaltsliste in Hamburg im März 2000

von Ralf Burmester, Rechtsanwalt


XML, Email-Feldversuch des Finanzgerichtes Hamburg, elektronische Signatur und Verschlüsselung, Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr und die Sicherheit im Kanzleinetzwerk mit Internetanbindung waren die wesentlichen Themen des ersten Listentreffens der Anwaltsliste vom 24. bis 26. März 2000 in Hamburg.

Die Anwaltsliste ist eine für die Teilnehmer kostenlose Mailingliste (Anmeldung: listserv@listserv.mantis.de mit dem Text "subscribe anwalt Ihr Name"). Die Mitglieder sind über ganz Deutschland verstreut, teilweise sogar weit darüber hinaus. Das Medium macht es möglich, dass auch ein Anwalt in Rio de Janeiro und mehrere Rechtsanwälte aus den europäischen Nachbarstaaten teilnehmen. Derzeit hat die Liste rund 380 Teilnehmer. Jeder Teilnehmer kann via Email Beiträge zur Liste schreiben, die dann automatisiert an alle Teilnehmer, wiederum per Email, verteilt werden. In den letzten Monaten hat sich die Liste zu einem sehr informativen und hilfreichen - und vor allem außerordentlich schnellen Hilfsmittel im Alltag der teilnehmenden Anwälte entwickelt.

Eine solche Liste lebt von der Bereitschaft, sein Know-how weiterzugeben, auch mal eine Entscheidung zu kopieren oder eine kurze Stellungnahme abzugeben. Über die Anwaltsliste hat sich ein freundliches, kollegiales Miteinander entwickelt. Dies weckte die Neugier vieler Teilnehmer, zum einen auch einmal die dazugehörigen Gesichter zu sehen, umgekehrt aber auch das Interesse, das vielfach in besonderem Maße vorhandene Wissen einzelner Teilnehmer zusammenhängend in einem Vortrag anzuhören und mit den beteiligten Kolleginnen und Kollegen Gespräche über bestimmte Fachfragen zu führen.

Die Anwaltsliste ist aus einem Arbeitskreis Internet vor rund zwei Jahren hervorgegangen. Aufgrund der besonderen Initiative des Rechtsanwaltes Christian Sagawe, Hamburg, und der damals wie heute bestehenden intensiven Unterstützung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg konnte sich die Liste zu einem hervorragenden Forum für Rechts- und Patentanwälte entwickeln. Die Rechtsanwaltskammer trägt derzeit die laufenden Betriebskosten. Auch die Organisation des Treffens geht maßgeblich auf das Engagement von Rechtsanwalt Sagawe und die Unterstützung der Rechtsanwaltskammer zurück.

Auftakt des Listentreffens, zu dem rund 40 Teilnehmer aus ganz Deutschland und aus der Schweiz angereist waren, war ein Empfang der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Büro der Rechtsanwälte Etzel & Burmester im Kreuzfahrtterminal. In seiner Begrüßungs-ansprache riß der Schatzmeister der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Dr. Manuel Cadmus, die besonderen berufsspezifischen Probleme des zunehmenden Email-Verkehrs der Rechtsanwälte mit ihren Mandanten, der Rechtsanwälte untereinander und mit den anderen, wirtschaftsberatenden Berufen an. Auch im Email-Verkehr muß insbesondere sichergestellt werden, dass die besondere Verschwiegenheitspflicht und die Vertraulichkeit gewahrt wird.

Die vorherrschenden Themen im sich anschließenden Erfahrungsaustausch, der zunächst in größerer Runde, später dann in kleineren Gruppen - teilweise auch direkt am Bildschirm - statt fand, waren neben den großen Problemen wie Gewährleistung der Verschwiegen-heitspflicht, Verschlüsselung und Signatur, Informationsgewinnung und technische Fragen des Email-Verkehrs auch allgemeine EDV-Fragen.

Für den Samstag, 25. März war dann ein enges Vortragsprogramm in der Patriotischen Gesellschaft, unweit des Hamburger Rathauses organisiert. Den Auftakt machte wiederum der Schatzmeister der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Manuel Cadmus, der über seine Erfahrungen beim " Email-Feldversuch beim Finanzgericht Hamburg - elektronische Prozeßführung - Erste Berichte und Erfahrungen" berichtete. Derzeit gebe es nach Auskunft des Finanzgerichtes rund 40 Vorgänge, die auf diese Weise elektronisch bearbeitet werden. Im Vortrag wurde schnell deutlich, dass das entwickelte Konzept auch in der Praxis funktionieren kann. Eine detaillierte Auswertung läßt aber noch auf sich warten.

Ein wesentliches Detail des Email-Feldversuches ist die Verschlüsselung und Signatur des Email-Verkehrs zwischen Rechtsanwälten, Finanzämtern und Finanzgericht. Dazu setzt die DATEV eG. das "SmartCard-Verfahren" ein. Dieses wurde vom Vorstandsmitglied der DATEV eG., Herrn Steuerberater Herr Leistenschneider, und von Herrn Dr. Franke von der DATEV eG. ausführlich vorgestellt und präsentiert, wobei die organisatorischen und technischen Abläufe genau dargestellt wurden. Hauptkritikpunkt aus dem Auditorium an dem Angebot der DATEV eG. war die fehlende Offenlegung des Verschlüsselungs-verfahrens. So können mögliche Schwachstellen unter Umständen nicht rechtzeitig erkannt werden.

Der Vortrag "XML - Das Datenformat der Zukunft (? / !)" des Patentanwaltes Axel Horns aus München war ein Highlight der Veranstaltung. Herr Horns hat es dabei verstanden, die Teilnehmer in einem spannenden Vortrag mit den wesentlichen, insbesondere auch technischen Grundlagen und Überlegungen zu diesem besonderen Datenformat vertraut zu machen. XML steht dabei für "Extensible Markup Language".

Das Verfahren ist geeignet, Texte so zu strukturieren, dass dieselben Inhalte je nach Medium unterschiedlich dargestellt werden können und insbesondere im elektronischen Verkehr auch automatisch weiterverarbeitet werden können. Dazu bedarf es allgemein-gültiger Festlegungen von sogenannten DTDs (Document Type Definition). Diese können berufsspezifisch abgefaßt sein. Es muß aber eine Einigung auf exakt eine DTD, beispiels-weise für den Rechtsverkehr in Deutschland, besser natürlich europa- oder weltweit erfolgen.

XML könnte das Verfahren sein, das plattformübergreifend - und unabhänig von irgendwelchen Softwareanbietern - ein effizientes Format zum sicheren Austausch von Informationen bietet. Die meisten Datenformate von Textverarbeitungsprogrammen bestimmen primär die Verteilung von Schwärze auf einem weißen Blatt Papier. Je mehr Informationen aber eben nicht mehr oder nicht nur als Ausdruck Verwendung finden, desto bedeutsamer wird die Zuordnung der Erklärungsinhalte. Die bisherigen Datenformate haben sich dabei entweder als nicht eindeutig genug oder im Gegenteil, als zu komplex erwiesen.

Die Rechts- und Patentanwälte sind gefordert, bei der Entwicklung von XML ihre Bedürfnisse in einem frühen Stadium zu artikulieren, um einen optimale Nutzen insbe-sondere auch für die Anwaltschaft zu erzielen. Sollte die entsprechende DTD primär seitens der Justiz oder von Behörden definiert werden, werden Optimierungspotenziale für Rechts- und Patentanwälte ungenutzt bleiben.

Rechtsanwalt Jürgen Schneider, Hamburg hielt dann einen Vortrag zu dem Thema "Bedeutung und Akzeptanz der Email-Verschlüsselung, Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr". Die wesentlichen Stichpunkte waren "Authentifizierung": Es soll dem Empfänger möglich sein, die Herkunft einer Nachricht zu ermitteln, ein Eindringling soll sich nicht als eine andere Person ausgeben können, "Integrität": Der Empfänger soll überprüfen können, ob eine Nachricht bei der Übermittlung verändert wurde; ein Eindringling soll die echte nicht durch eine gefälschte Nachricht ersetzen können und "Verbindlichkeit": Ein Sender sollte später nicht leugnen können, dass er eine Nachricht gesendet hat, so Jürgen Schneider, dessen Vortrag auf der vorbezeichneten Homepage nachzulesen ist. Wörtlich sagte Rechtsanwalt Schneider, dass Email-Verschlüsselung zwar viel gefordert, aber kaum praktiziert wird. Die Beratungsberufe sollten an der möglichst zügigen Verbreitung eines einfachen und einheitlichen Verschlüsselungs-verfahrens intensiv mitwirken, um insbesondere die Verschwiegenheit zu wahren, aber auch, um allgemein die Sensibilität für den Datenschutz/Privacy zu schärfen.

Herr Tim Themann und Herr Jan Peter Tietze von der computer & competence GmbH referierten über die Sicherheit im Kanzleinetzwerk mit Internetanbindung. Zu den Kernaussagen gehörte, dass die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit der Daten stets gewährleistet sein muß. Nach den Erfahrungen der Referenten stammen die Bedrohungen des Kanzleinetzwerks zum größten Teil aber aus internen Umständen wie Hard- und Softwareausfall, Bedienerfehler, Indiskretion, Mißbrauch und vorsätzlicher Schädigung, beispielsweise durch Mitarbeiter. Hier ist durch technische und organisatorische Maßnahmen Vorsorge zu treffen. Technisch interessanter sind die Angriffe von außen durch Viren, Würmer und Hacker, wobei insbesondere die unbefugte Modifikation von Daten, die häufig lange unentdeckt bleiben kann, besonders problematisch ist. Viren, die die Festplatte löschen oder ein Head-Crash der Festplatte sind zwar sehr ärgerlich, bei einem ordnungsgemäßen Backup aber weitaus besser beherrschbar, als manipulierte Daten. Mit praktischen Beispielen gewürzt wurden Möglichkeiten des "website hijacking", dass heißt die unzulässige Veränderung von Inhalten der Homepage. Auch dies bleibt häufig längere Zeit unbemerkt. Ebenso vielfältig wie die möglichen Angriffe sind die Gegenmaßnahmen, die von der Auswahl zuverlässiger Partner bis hin zu technischen Mitteln wie der automatisierten Verwendung ständig aktualisierter Virenscanner, der Einrichtung einer Firewall und automatisierter Kontrollen des WEB-Auftrittes reichen.

Der gesellige Teil des Abends fand dann dann - nomen est omen - im Restaurant "Weite Welt" in der "Großen Freiheit" statt. Am Sonntagmorgen war dann nach fakultativem Besuch des Hamburger Fischmarktes die Abschlußbesprechung im Kreuzfahrtterminal am Hafen. Dabei wurden viele, bereits in den Vorträgen angesprochene Punkte vertieft und Lösungsansätze diskutiert.