Die Vollmacht

Grundlage anwaltlichen Handelns

Zur Vorbereitung unserer persönlichen Besprechung und Mandatserteilung möchten wir Sie über wichtige Aspekte unserer zukünftigen Zusammenarbeit informieren:

Zur Vollmacht: Bei jeder Tätigkeit nach außen, das heißt bei jedem Kontakt mit Dritten oder mit dem Gericht werden wir für Sie tätig. Die Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vollmacht. Zwar kann diese Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Um gegenüber Dritten, gegenüber Behörden und Gerichten unsere "Vollmacht" nachweisen zu können, bitten wir Sie zu Beginn jedes Mandats um eine entsprechende, schriftliche Vollmacht. Nicht zuletzt ist die Unterzeichnung der Vollmacht auch für Sie als Mandant und für uns ein Akt, der die Mandatsübertragung bestätigt.

Wir sind also auf eine schriftliche Vollmacht angewiesen. Je nach Inhalt der an uns übertragenen Angelegenheit werden wir Sie bitten, uns mehrere Exemplare zu unterzeichnen. Dies hat den Zweck, dass im Falle des notwendigen Versandes von Originalvollmachten - dies ist beispielsweise bei Kündigungen zwingend erforderlich - ein Originalexemplar in unserer Handakte verbleibt.

Vollmachtsformular
(am Bildschirm ausfüllbares PDF)
Merkblatt "Zusammenarbeit"
(am Bildschirm ausfüllbares PDF)

Im Innenverhältnis, das heißt im Verhältnis zu Ihnen, dürfen wir selbstverständlich nur entsprechend Ihren Weisungen und entsprechend Ihren Interessen von dieser Vollmacht Gebrauch machen. Ein Anwalt, der diesen Weg verlässt, kann nicht nur standesrechtlich belangt werden, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar.

Es gibt allerdings auch Geschäfte, die mit der Vollmacht nicht erledigt werden können. Insbesondere im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht gibt es eine Vielzahl von Geschäften, die eine notarielle Beurkundung voraussetzen.

Bei der Beendigung des Mandats erlischt die Vollmacht, da sie nur auf das Mandat bezogen ausgestellt wurde. In der Regel nehmen wir die Vollmachten mit zu den Akten und verwahren diese zusammen mit der Handakte für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen, bevor sie einer zertifizierten Aktenvernichtung zugeführt werden. Auf Wunsch können wir Ihnen die unterschriebenen Originalvollmachten aber auch gerne zurücksenden.