Medienrecht

Im Medienrecht gibt es für uns zwei sich ergänzende Arbeitsbereiche: Einerseits beraten wir laufend und langfristig unsere Mandanten, die in ganz unterschiedlichen Medienbereichen tätig sind. Immer wieder geht es dann auch um die Akquisition neuer Geschäftsfelder oder Unternehmen, die Etablierung neuer Produkte oder die Umstrukturierung bestehender Unternehmensbereiche.

Oft kennen wir die langfristigen Strategien und die geschäftlichen Aktivitäten unserer Mandanten sehr genau und können dann bei sich aktuell stellenden Problemen sehr schnell reagieren. Dies betrifft den zweiten Bereich, nämlich die Reaktion bei Presse-, Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsverletzungen, die oft schon in einstweiligen Verfügungsverfahren faktisch auch endgültig entschieden werden. Die Rechte der Mandanten bedingen sowohl die aktive Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Widerrufs-, Honorar- und Schadensersatzansprüchen, wie auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Aber so ganz klar liegen die Dinge, wie so oft im Leben, nicht immer. Es gibt auch durchaus Handlungen, die – im Eifer des Tagesgeschäftes – manchmal von Mitarbeitern der Mandantschaft unbedacht vorgenommen wurden. Hier ist dann häufig Verhandlungsgeschick gefragt, um die juristischen (und finanziellen) Folgen abzumildern.

Das Spektrum ist vielfältig. Die früher viel klarer getrennten Bereiche Presserecht, Filmrecht und Rundfunkrecht wachsen durch Internet und electronic publishing immer enger zusammen. Dabei kann heute jeder Einzelne durch Beiträge in Foren äußerungsrechtlich in Anspruch genommen werden. Kaum ein Printmedium oder ein Sender kommen heute noch ohne eine sehr umfangreiche und vor allem auch inhaltlich sehr aufwändige Homepage aus. Entsprechend vielschichtig sind die Fragestellungen.

Aufgrund einer EG-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber zum 01. Januar 2002 umgesetzt hat, ist aktuell das Impressum aller Anbieter von Internetinformationen in den allgemeinen Fokus geraten. Es gibt jetzt sehr umfangreiche Vorschriften, die weit über die Pressegesetze der Länder zum Impressum bei Printprodukten hinausgehen. Verstöße gegen diese Vorschriften sind zum einen bußgeldbewehrt. Andererseits sind jetzt bereits die ersten Abmahnungen bekannt geworden, die Verstöße die Impressumspflicht zur Grundlage haben.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Seite „Impressum“, die Sie durch einen Klick auf die Praline oben erreichen.